Frage des Monats vom März 2014
? Viele Epilepsien beginnen im Kindesalter. Kindertagesstätten und Schulen, die mit einem erkrankten Kind konfrontiert werden, stehen hier vor vielfältigen Herausforder- ungen. Herr D. ist Grundschullehrer und fragt: Was muss ich als Lehrer im Blick auf Aufsichtspflicht und Haftung wissen?

Bernhard Brunst Bernhard Brunst
Epilepsiefachberater
Die Frage nach Aufsichtspflicht, nach Versicherungsschutz und Schadenregulierung, die Angst vor Haftung und das Gefühl, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, dominiert bei vielen Lehrkräften und bedingt oft die distanzierte Haltung gegenüber Kindern mit einer Epilepsie oder gegenüber deren Eltern. Grund dafür sind oft leid-volle eigene Erfahrungen in anderen Angelegenheiten oder auch die von Kollegen, Schilderungen in Verbandszeitschriften oder auch reißerische Schlagzeilen in den Medien, die dazu geeignet sind, alle Vorurteile und Bedenken zu verstärken. Die Unsicherheit aller Beteiligten und die Unberechenbarkeit der Anfälle tun das ihre dazu. Grundsätzlich gilt, dass Lehrkräfte oder Begleitpersonen für Verletzungen oder Schäden, die dem Kind mit einer Epilepsie oder durch dieses Kind entstanden sind, nur dann haften, wenn der Schaden vorhersehbar war und wenn sie vorsätzlich und grobfahrlässig gehandelt haben. Weil Anfälle in der Regel aber nicht vorhersehbar sind, können Lehr- und Aufsichtspersonen auch nicht dafür haftbar gemacht werden.

Die Haftung der Lehr- und Aufsichtspersonen ist daher auf die reguläre Beauf- sichtigung und auf das Einhalten von Notfallmaßnahmen beschränkt. Um sich in Bezug auf Haftungsfragen rechtlich abzusichern, sind nachfolgend Empfehlungen für Lehrkräfte und Aufsichtspersonen zu beachten:

Ein Restrisiko wird zwar für manche Kinder bestehen bleiben. Aber die sekundäre Verhaltensproblematik eines Kindes mit Epilepsie, das in allen Situationen abge- sichert ist, bedeutet jedoch eine schwerwiegende Einschränkung der persönlichen Entwicklung, oft damit verbunden auch die kognitive Entwicklung, die pädagogisch nicht mehr verantwortbar ist.

Weitere Informationen erhalten sie unter www.epilepsie-lehrerpaket.de

Archiv

  zurück zur Seite Impressum Datenschutz