Ab dem 01.01.2017 hat sich in der Pflegeversicherung etwas verändert. Was ist neu, fragt Herr M. |
Bernhard Brunst Epilepsie-Fachberater Sprecher NEA Hessen |
Ab dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade, die die alten Pflegestufen vollständig ablösen werden.
Künftig soll nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege als Kriterium für Pflegebedürftigkeit gelten, sondern der Grad der Selbstständigkeit, also wie selbstständig die pflegebedürftige Person noch ist.
Die Pflegegrade sollen vor allem Menschen mit Demenz und psychisch Erkrankten die gleichen Pflegeleistungen ermöglichen, wie Pflegebedürftigen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Doch was genau ändert sich mit den Pflegegraden? Siehe: https://hessen.aok.de/pflege/
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