Frage des Monats vom Juli 2013
? Sommerzeit – Reisezeit. Was sollte man beachten, wenn man eine Urlaubsreise plant?
Bernhard Brunst Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater
Wir leben in einer mobilen Welt, in der das Reisen auch bei chronischer Erkrankung oder Behinderungen selbstverständlich geworden ist. Das gilt auch für Menschen mit Epilepsie. Welche Reisen sich der Einzelne problemlos zumuten kann und wie anstrengend diese sein dürfen, hängt vor allem von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Deshalb sind bei größeren Reisen, insbesondere bei Flugreisen, stets eine individuelle Beratung und eine Rücksprache mit dem behandelnden Neurologen ratsam. Darüber hinaus gibt es einige sinnvolle allgemeine Regeln für eine optimale Reiseplanung. In diesem Zusammenhang empfehle ich die Mitnahme des Internationalen Epilepsie Notfallausweises (Bezug: Projekt IENA, IfA Köln e.V. Postfach 101853, 50458 Köln).

Bitte beachten sie bei ihrer Urlaubsplanung folgende Aspekte:

Viele Fluggesellschaften halten es für erforderlich, dass sie vor Reisebeginn über das Vorliegen einer Epilepsie informiert werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Fluggesellschaften Sorge davor haben, dass ein epileptischer Anfall eine Notlandung erforderlich machen könnte, die mit hohen Kosten verbunden ist.
Was die Aktivitäten im Urlaub betrifft, so gelten auch dort die allgemeinen Hinweise zur Risikoeinschätzung. Wer also beispielsweise zu Hause nicht auf Leitern steigt, weil es bei den Anfällen zu Stürzen kommt, sollte im Urlaub nicht unbedingt Bergwanderungen unternehmen, die mit einer Absturzgefahr verbunden sind.
Menschen mit Epilepsie sollen bei der Planung von Urlaubs- und Fernreisen die genannten Aspekte zusätzlich berücksichtigen – es gibt jedoch keinen Grund, deshalb auf eine Reise in das Land seiner Träume zu verzichten.
Schöne Urlaubstage!

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