Frage des Monats vom November 2013
? Das Netzwerk Epilepsie und Arbeit (NEA) hilft Betroffenen bei epilepsiebedingten Problemen am Arbeitsplatz. Wie kann das NEA-Fachteam Hessen Arbeitnehmern und Arbeitgebern konkret weiterhelfen?
Juliane Schulz Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater
Sprecher NEA Hessen

Die Mitglieder im NEA-Fachteam Hessen beraten Arbeitgeber und epilepsiekranke MitarbeiterInnen in allen arbeitsmedizinischen, arbeitsrechtlichen und leistungsrelevanten Fragen. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten und die berufliche Integration von Arbeitnehmern mit Epilepsien zu verbessern.

Auf Grundlage der medizinischen Fakten, werden vor Ort mögliche anfallsbedingte Selbst- und Fremdgefährdungen am Arbeitsplatz sondiert. Als Ergebnis der Arbeitsplatzbegehung werden, unter Berücksichtigung der arbeitsmedizinischen Richtlinien, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum richtigen Umgang mit der Erkrankung am Arbeitsplatz festgelegt und dokumentiert. Dadurch wird ein hohes Maß an Arbeitssicherheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet.

Bei medikamentös schwer einstellbaren Epilepsien und bei zusätzlichen krankheitsbedingten Einschränkungen, können zum Beispiel Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation empfohlen werden. Bei Bedarf unterstützt das Fachteam eine Umschulung oder Weiterqualifizierung. Nur in seltenen Fällen muss die Notwendigkeit einer Erwerbsminderungsrente überlegt werden.

Auf Anfrage informieren Fachteammitglieder im Betrieb direkte Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen über die Erkrankung Epilepsie und das richtige Verhalten bei einem Anfall (1. Hilfe). An das Fachteam Hessen können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Epilepsie, Arbeitgeber, Arbeitsmediziner und Neurologen sowie Schwerbehindertenvertreter und Fachdienste der beruflichen Rehabilitation wenden. Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen:

www.epilepsie-arbeit.de
www.modellprojekt-epilepsie.de

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